Kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung

Beschreibung

Gestützt auf das Schweizerische Raumplanungsgesetz (RPG) hat der Schweizerische Bundesrat in der Raumplanungsverordnung (RPV, gemäß Art. 30a Abs. 2) für die Ausscheidung neuer Arbeitszonen verordnet, dass der jeweilige Standortkanton eine Arbeitszonenbewirtschaftung einführt, welche die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen gewährleistet. Dazu gilt es, die wirtschaftlich und planerisch optimalsten Standorte im Richtplan zu sichern und zu entwickeln. Die Arbeitszonenbewirtschaftung sorgt zudem für die überkommunale Koordination dieser Standorte.

Die Arbeitszonenbewirtschaftung umfasst beispielsweise gemäß der Kantonalen Richtplanung des Kantons St.Gallen die folgenden Aspekte und legt die Verantwortlichkeiten fest:

 

Periodische Flächenpotenzialanalyse: Systematische Erfassung der Verfügbarkeit und der planerischen Voraussetzungen bei nicht oder wenig bebauten Grundstücken, Leerständen oder Brachen. Diese Analyse ermöglicht eine regionale sowie kantonale Übersicht und wird kantonsweit alle drei bis vier Jahr wiederholt.

 

Schaffung einer Übersicht über die (sofort) verfügbaren Flächen

 

Definition von Entwicklungsschwerpunkten von kantonaler und regionaler Bedeutung: Dabei wird unterschieden zwischen bereits in der Bauzone befindlichen „wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten“ und noch nicht eingezonten „strategischen Arbeitsplatzstandorten“.

 

Begleitung von Arealentwicklungsprozessen: Der Kanton begleitet und/oder initiiert Arealentwicklungsprozesse mit Ziel, ein wirtschaftlich realistisches und rentables sowie auf die Akteure abgestimmtes Nutzungskonzept auszuarbeiten.

 

Förderung von Pilotprojekten im Zusammenhang mit der Innenentwicklung und im Bereich des kommunalen oder regionalen Flächenmanagements, sofern diese eine Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes leisten.

Innovation / Wirkung

Die Arbeitszonenbewirtschaftung dient dazu, die Arbeitszonen haushälterisch und zweckmäßig zu nutzen und die wirtschaftliche Entwicklung eines Kantons zu stärken. Gleichzeitig unterstützt sie Bemühungen, von der Wirtschaft nachgefragte Flächen und Räumlichkeiten bereitzuhalten und Entwicklungspotenziale aktiv zu nutzen.

Hemmnisse / Erfolgsfaktoren

Im Rahmen der Arbeitszonenbewirtschaftung wird eine Übersicht über die Arbeitszonen erstellt und regelmäßig nachgeführt, die Auskunft über aktuelle Nutzungen, die Entwicklungspotenziale und zur Verfügung stehende Flächen gibt.

 

Autoren: DE/MS

Weiterführende Informationen: https://www.sg.ch/content/dam/sgch/bauen/raumentwicklung/richtplanung/siedlung/S21%20Arbeitszonenbewirtschaftung.pdf

Beispiele

Kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung

Die neue Gewerbegebietsentwicklung Will West wird durch die Kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung unterstützt.

Kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung

Die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Areals V-Zug, zu einem neuen Stadtteil der Stadt Zug mit produzierendem und dienstleistungsorientiertem Gewerbe und Wohnen, wird durch die Kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung unterstützt.

Kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung

Die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Areals St.Gallen West-Gossau Ost wird durch die Kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung unterstützt.