2 Areal V-Zug

Areal V-Zug

Auf dem Areal (80’000 m2) des Haushaltsgeräteherstellers soll ein neuer Stadtteil der Stadt Zug mit produzierendem und dienstleistungsorientiertem Gewerbe und Wohnen entstehen. Im Endausbau (ca. im Jahr 2040) sollen rund 4’500 Arbeitsplätze und 400 Bewohnerinnen und Bewohner angesiedelt werden. Das V-Zug-Areal wird den „urbanen Standorten“ zugewiesen. Bei dieser Gewerbegebietsentwicklung handelt es sich um eine Nachverdichtung im Bestand.

 

Beschreibung

Das V-Zug-Areal liegt im nördlichen Teil des Siedlungsgebiets der Stadt Zug und nimmt seit dem Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete der Stadt Zug und der Gemeinde Baar eine zentrale Lage in der Agglomeration Zug ein. Das rund 80’000 m2 große V-Zug-Areal wird deshalb bei der Betrachtung von verschiedenen Gewerbegebietstypen den urbanen Standorten zugewiesen. Der kantonale Richtplan des Kantons Zug bezeichnet das V-Zug-Areal als Verdichtungsgebiet II und lässt so für dieses Areal eine stark erhöhte Ausnützung resp. eine bedeutende Nachverdichtung zu, welche auch zu einer Nutzungsdurchmischung führen kann, sofern der zukünftigen Wohn- und Lebensqualität ein großes Augenmerk beigemessen wird. Die V-Zug beabsichtigt gemeinsam mit der Stadt Zug, das Areal in einen Technologie- und Innovationsclusters zu entwickeln, in welchem neben der industriellen Fertigung auch Nutzungen wie Wohnen und Einkaufen Platz haben sollen.

Zudem plant der Schweizer Haushaltsgeräte-Hersteller V-Zug seine Produktion vollständig zu digitalisieren und baut das Firmenareal in Zug zu einem nutzungsgemischten, vertikal hochverdichteten Innovationsstandort um. Da die Transformation von Produktion und Areal bis zum Jahr 2040 vorgesehen ist und während der etappierten Arealentwicklung heute noch unbekannte Entwicklungen berücksichtigt werden sollen, wurde basierend auf den Resultaten eines Studienauftrages und in Zusammenarbeit mit der Stadt Zug ein Bebauungsplan (Sondernutzungsplan nach CH-Definition) aufgestellt, in welchem lediglich die Eckwerte für das künftige Quartier festgelegt sind. Hingegen sind beispielsweise keine fixen Baubereiche oder Standorte für die geplanten Hochhäuser darin definiert.

 

Innovation/Wirkung

Der vorliegende Bebauungsplan lässt vieles offen, um der V-Zug die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen einer rollenden Planung flexibel auf aktuelle Entwicklungen im Industriebereich reagieren zu können, ohne dabei wiederholt den Bebauungsplan in langwierigen politischen Prozessen anpassen zu müssen.
Für die Steuerung der (baulichen) Entwicklung des Areals wird ein offener planungsrechtlicher Rahmen gesetzt, der in einem definierten Prozess (jenseits der formalen Zonenplanung) konkretisiert wird. Die – verbindliche – Mischung von regulatorischen und prozessualen Elementen ist für die Steuerung der räumlichen Entwicklung innovativ.

 

Hemmnisse/Erfolgsfaktoren

Im Beschluss- und Genehmigungsverfahren wurde seitens der Politik intensiv diskutiert, ob der vorliegende Bebauungsplan mit einem derart offenen Regelwerk bzw. mit einer derart hohen „Flexibilität“ überhaupt beurteilt werden kann.
Erfolgsfaktoren bzw. Pro-Argumente für die Verabschiedung und Genehmigung des Bebauungsplans waren schließlich „die Erhaltung des Produktionsstandortes“ und „die Entwicklung eines neuen Stadtteils“ in Zug.

 

Autoren: DE/MS

Weitere Informationen