Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete in kantonalen Richtplanungen festlegen
Beschreibung
Die Kantone definieren in ihren Richtplanungen, wo wirtschaftliche Schwerpunktgebiete festgelegt werden. Die genaue Bezeichnung dieser Schwerpunktgebiete kann je nach Kanton unterschiedlich ausfallen (beispielsweise werden diese Gebiete im Kanton St.Gallen mit „wirtschaftliches Schwerpunktgebiet“, im Kanton Thurgau mit „Entwicklungsschwerpunkte“ und im Kanton Zug mit „Verdichtungsgebiete I und II“ bezeichnet), obwohl die Inhalte der Festlegungen in der Regel gleichbedeutend sind. Die Ausscheidung dieser Schwerpunktgebiete hat allgemein zum Ziel, Gewerbe- und Industriestandorte für Firmen mit überregionaler Ausstrahlung an sehr gut erschlossenen Lagen zu sichern resp. verfügbar zu machen. Der verschärfte Standortwettbewerb, in dem nur Standorte mit besten Voraussetzungen konkurrenzfähig sind und der wirtschaftliche Strukturwandel mit steigendem Anspruch an Nutzungsflexibilität sind Anlass für die Bezeichnung von wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten.
Innovation / Wirkung
Oft zieht die Festlegung von wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten in der kantonalen Richtplanung auch eine kantonale (anstelle einer kommunalen) Nutzungsplanung nach sich, bei welcher die Planungshoheit auf der kantonalen Ebene bleibt. Dies bedeutet, dass bei der Entwicklung von Gewerbegebieten auf der Ebene Kanton der Prozess gesteuert, sämtliche Abklärungen getroffen und die verbindliche Detailplanung festgelegt werden.
Hemmnisse / Erfolgsfaktoren
Diese Schwerpunktgebiete bzw. deren Flächen werden im Rahmen einer Gesamtplanung prioritär für große Erweiterungen von ansässigen Unternehmen und Neuansiedlungen verfügbar gemacht, damit sie ihre Funktion als Rückgrat der wirtschaftlichen Entwicklung in den verschiedenen Wirtschaftsräumen des Kantons wahrnehmen können. In der Regel sind beispielsweise im Zusammenhang mit der Vermarktung der Flächen auch die Ansprechpersonen auf der Ebene Kanton angesiedelt.
Autor: DE/MS
Beispiele
Wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt im Kanton Thurgau
Die Gewerbegebietsentwicklung Wil West liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Münchwilen und Sirnach. Der Entwicklungsschwerpunkt Wil West ist mit dem Siedlungsgebiet der Stadt Wil verknüpft. Durch das Ausweisen von wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt in der kantonalen Richtplanungen werden sehr gut erschlossene Lagen für Gewerbe- und Industriestandorte, insbesondere für Firmen mit überregionaler Ausstrahlung, gesichert bzw. verfügbar gemacht.
Wirtschaftliches Schwerpunktgebiet im Kanton St.Gallen
Die Arbeitszone St.Gallen West-Gossau Ost liegt in einem ausgewiesenen Schwerpunktgebiet. Durch das Ausweisen von wirtschaftlichen Schwerpunktgebiete in der kantonalen Richtplanungen werden sehr gut erschlossene Lagen für Gewerbe- und Industriestandorte, insbesondere für Firmen mit überregionaler Ausstrahlung, gesichert bzw. verfügbar gemacht.