Regionale Schwerpunkte für Gewerbeflächen festlegen

Beschreibung

In Deutschland legen Regionalpläne in Text und zeichnerischer Darstellung fest, welche räumliche Entwicklung und Ordnung in einer Region anzustreben ist. In Baden-Württemberg kann der Regionalplan auch regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (insbesondere Einkaufszentren) mit ihrer konkreten Lage im Raum („gebietsscharf“) festlegen. Konkret heißt das: Wo ein Regionalplan einen solchen Schwerpunkt vorsieht, hat die gewerbliche Nutzung Vorrang. Kommunen können dort nur ein Industrie- oder Gewerbegebiet entwickeln. Im Regionalplan kann auch festgelegt werden, dass diese regionalen Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe zusammen mit anderen Gemeinden als interkommunale Gewerbegebiete entwickelt werden sollen.

In der Schweiz definieren Kantone in ihren Richtplanungen, wo wirtschaftliche Schwerpunktgebiete festgelegt werden. Bei der Standortevaluation arbeiten die Ämter für Raumentwicklung und Standortförderung eng zusammen. Der verschärfte Standortwettbewerb, in dem nur Standorte mit besten Voraussetzungen konkurrenzfähig sind, und der wirtschaftliche Strukturwandel mit steigendem Anspruch an Nutzungsflexibilität sind Anlass für die Bezeichnung von wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten.

Innovation / Wirkung

Mit Hilfe regionaler Gewerbeschwerpunkte kann eine Konzentration der Flächenentwicklung in einem aus regionaler Sicht bedarfsgerechten Umfang an infrastrukturell (z.B. Verkehrsanbindung, Glasfaser) und Umweltsicht geeignete Standorte unterstützt werden. In der Schweiz werden Standorte mit den besten Voraussetzungen für die Wirtschaft, großen Nutzungsreserven und hohen Verbindungsqualitäten sowie attraktiven Entwicklungspotenzialen als wirtschaftliche Schwerpunktgebiete ausgewiesen. Sie sind prioritär für große Erweiterungen von ansässigen Unternehmen und Neuansiedlungen aufbereitet, damit sie ihre Funktion als Rückgrat der wirtschaftlichen Entwicklung in den verschiedenen Wirtschaftsräumen des Kantons wahrnehmen können.

Hemmnisse / Erfolgsfaktoren

Damit ein regionaler Gewerbeschwerpunkt auch tatsächlich realisiert wird, muss in Baden-Württemberg die betroffene Kommune erst eine entsprechende Bauleitplanung beschließen. Ein Umsetzungsgebot besteht nicht.

In der Schweiz zieht die Festlegung von wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten in der kantonalen Richtplanung hingegen auch eine kantonale (anstelle einer kommunalen) Nutzungsplanung nach sich, bei welcher die Planungshoheit auf der kantonalen Ebene bleibt.

 

Autor: DZS

Weiterführende Literatur: Baden-Württemberg, Landesplanungsgesetz (LplG), § 11, Abs. 3, Nr. 5 in der Fassung vom 10. Juli 2003

Beispiele

Vorranggebiete im Regionalplan ausweisen

Ein wichtiges Kriterium für die Festlegung der Gebiete war, dass diese aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen bieten. 20 dieser Gebiete sollen gemeinsam mit anderen Kommunen interkommunal entwickelt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Gebiete, deren Größe deutlich über den Bedarf der Standortgemeinde hinausgeht. Statt vieler Einzelstandorte kann somit die Flächenentwicklung auf wenige, aus regionaler Betrachtung optimale Standorte konzentriert werden.

Autor: DZS