Gebietsbezogenes Entwicklungskonzept

Beschreibung

Unter einem gebietsbezogenen Entwicklungskonzept werden hier informelle, d.h. nicht rechtlich bindende Planungen für die Gestaltung bzw. inhaltliche Positionierung eines Gewerbegebietes verstanden. Solche Konzepte können sowohl für die Neuentwicklung von Gewerbegebieten auf der „grünen Wiese“ als auch für die Weiterentwicklung bestehender Gewerbegebiete relevant sein. Mit diesen beiden unterschiedlichen Ausgangslagen sind jedoch auch Unterschiede in Funktion und Erarbeitung dieser Konzepte verbunden.

Innovation / Wirkung

Bei der Neuentwicklung von Gewerbegebieten geht es um die Festlegung eines Nutzungsprofils (z.B. im Hinblick auf Branchen- bzw. Unternehmenstypen), Fragen der städtebaulichen Gestaltung etc. In diesem Falle ist das Entwicklungskonzept Grundlage für die verbindlichen planerischen Vorgaben (z.B. D: Bebauungsplan oder CH: Sondernutzungsplan). Dabei ist die Einordnung des entsprechenden Gebietes in der Region von besonderer Bedeutung. Die Standortkommune bzw. Entwicklungsgesellschaft spielt hier eine zentrale Rolle. Ein Beispiel ist der Masterplan für den Millennium Park (Lustenau).

Eine andere Ausgangslage findet sich üblicherweise bei der Weiterentwicklung von Bestandsgebieten. Hier gibt es – neben der Standortkommune – in der Regel eine Vielzahl von Unternehmen und Flächeneigentümern, deren Interessen bei der Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption, bei der Zielfindung und Identifikation von Strategien und Maßnahmen berücksichtigt werden müssen. Zwei Beispiele zeigen die unterschiedliche Ausrichtungen von Entwicklungskonzepten für Bestandsgebiete auf. Das Entwicklungskonzept für das Areal St.Gallen West – Gossau Ost beinhaltet einen ganzheitlichen Blick auf das Gebiet und wurde in einem breit aufgesetzten Prozess erarbeitet. Das Strukturkonzept Unterlohn fokussiert primär auf die städtebauliche Entwicklung dieses Konstanzer Gewerbegebietes.

Hemmnisse / Erfolgsfaktoren

Trotz dieser Unterschiedlichkeiten, können eine Reihe von Erfolgsfaktoren für die Umsetzung gebietsbezogener Entwicklungskonzepte festgehalten werden: (i) ein Erarbeitungsprozess, der wichtige Zielgruppen beteiligt, (ii) die Einbettung und Anschlussfähigkeit der Entwicklungskonzeption in übergeordnete Planungen sowie (iii) die Überführung in konkrete (verbindliche) Planungen und Umsetzungsprojekte aber auch die Anpassungsfähigkeit der Konzepte für neue Entwicklungen im Zeitverlauf.

 

Autor: DZS

Beispiele

ASGO Entwicklungsagenda

Der Verein Areal St.Gallen West – Gossau Ost (ASGO) ist zurzeit daran, ein Imageprofil für das 280 Hektar große Gewerbegebiet mit rund 200 Firmen zu entwickeln. Das Imageprofil wird zusammen mit den Vereinsmitgliedern bzw. mittels verschiedener Bausteine (z.B. zur Ökologie, Energie, Digitalisierung) ausgearbeitet, um den Standort für die Zukunft zu positionieren und als attraktiven Wirtschaftsstandort zu etablieren. Die gesamte Entwicklungsplanung wird mit Entwicklungsagenden vorangetrieben.

Die Entwicklungsagenden 1.0 bis 3.0 bewirken eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten (Unternehmer, Grundeigentümer, Städte St.Gallen und Gossau, Industrie- und Gewerbeverein St.Gallen West und Handels- und Industrievereinigung Gossau) mit dem Ziel, in einem geordneten Prozess ein Imageprofil und eine zielgerichtete Entwicklungsplanung auszuarbeiten.

Als Erfolgsfaktoren können sicherlich die breite Mitwirkung aller Beteiligten und dadurch die breit abgestützten Entwicklungsvorstellungen (Ziele, themenbezogene Strategien und daraus folgende Maßnahmen) angesehen werden.

Autoren: DE/MS

Strukturkonzept

Als Basis für den Bebauungsplan wurde ein Strukturkonzept durch ein externes Büro erstellt. Hierbei werden die bestehenden Nutzungen aufgenommen, analysiert und daraus ein Konzept mit Lösungsvorschlägen zu einer bauleitplanerischen Neuordnung des Gebietes erarbeitet.

Autor: DZS

Masterplan als Grundlage für den Bebauungsrichtplan

Masterplan war Grundlage für den Bebauungsrichtplan sowie ergänzendes Verkehrs- und Grünraumkonzept. So werden im Bebauungsrichtplan Festlegungen zu Erschließung und Verkehr, Zonierung, Baulinien, Geschosszahlen, Gebäudehöhen, Bauabständen und Grünflächen getroffen.

Autor: DZS