Rahmenplan Rheintal nord

Rahmenplan Rheintal Nord

Acht Vorarlberger Kommunen im nördlichen Alpenrheintal haben in einem zweijährigen, interkommunalen Dialogprozess ein Zukunftsbild, Qualitätskriterien und gemeinsame Standorte für die Gewerbeflächenentwicklung vereinbart und in einem Rahmenplan niedergelegt.

 

Beschreibung

Mit dem Ziel einer optimalen Weiterentwicklung der Betriebsgebiete und des Freiraums starteten acht Kommunen im nördlichen Alpenrheintal (Dornbirn, Fußach, Hard, Höchst, Lauterach, Lustenau, Schwarzach und Wolfurt) zusammen mit dem Land Vorarlberg 2012 einen ergebnisoffenen Planungsprozess Rheintal Nord.

 

Innovation/Wirkung

Ergebnis dieses interkommunalen Gewerbeflächendialogs war ein Rahmenplan mit einem regionalen Zukunftsbild für den Zeitraum bis 2030 sowie eine Rahmenvereinbarung zur zukünftigen Kooperation. Im Rahmenplan werden der Bestand an Betriebsgebieten dargestellt, Bestandsgebiete mit Entwicklungs- bzw. Optimierungspotenzial aufgezeigt und festgelegt, wo Flächen für neue Betriebsgebiete basierend auf einer integralen Gesamtbetrachtung des Raumes entwickelt werden können. Dazu gehört beispielsweise das interkommunale Betriebsgebiet Wolfurt-Lauterach. Solche Planungen sollen auf eine flächensparende Nutzung ausgerichtet sein und u.a. die Intensität der baulichen Nutzung und die ökologische und städtebauliche Einbindung neuer Gewerbegebiete sicherstellen. Die Karte des Rahmenplans zeigt aber auch Ansatzpunkte für eine verstärkte Vernetzung naturnaher Flächen und Verbindungskorridore zwischen ökologisch wertvollen Lebensräumen auf.

 

Hemmnisse/Erfolgsfaktoren

Bei diesem Projekt lag der Fokus stark auf der gemeinsamen Erarbeitung und Entwicklung der Ergebnisse. In zahlreichen Gesprächen, Workshops, Sitzungen, einer Exkursion u.a. wurden Zwischenergebnisse, aktuelle Entwicklungen, konkrete inhaltliche Fragen und unterschiedliche Einschätzungen diskutiert.

 

Autor: DZS

Weiterführende Literatur: Vision Rheintal (2014): Projekt Rheintal Nord. Analyse, Konzept, Rahmenplan, Rahmenvereinbarung. Fassung 30.6.2014.

Weitere Informationen